Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Internet-, Fernseh- und Telefonanschlüsse über das Glasfaserbreitbandnetz sowie das Kupfer-Kabelnetz
KAB-COM Kabel- und Communikationstechnik Matthias Götze e.K.
Zum Mönchguter Tor 4, 18586 Ostseebad Sellin
Stand: 20.10.2026 · Als PDF herunterladen · Word
Präambel / Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Firma Kabel- und Communikationstechnik Matthias Götze e.K. (nachfolgend „KAB-COM“ genannt) und ihren Kunden hinsichtlich der Bereitstellung, Nutzung und Abrechnung von Telekommunikationsdienstleistungen, insbesondere von Internet-, Telefon- und Fernseh-Kabelanschlüssen, die über das von KAB-COM betriebene oder durch KAB-COM genutzte Breitbandkabelnetz bereitgestellt werden. Sie gelten für alle Leistungen, die KAB-COM im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erbringt, einschließlich etwaiger Zusatzleistungen, Optionen oder technischer Einrichtungen, soweit nicht ausdrücklich gesonderte Vereinbarungen getroffen werden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) KAB-COM betreibt und unterhält Breitbandkabelanlagen und stellt über diese Netzinfrastruktur Telekommunikationsdienstleistungen für private und gewerbliche Kunden bereit.
(2) Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist die Bereitstellung eines Internetzugangs und, soweit vertraglich vereinbart, eines Telefonanschlusses, eines Kabelanschlusses (TV) sowie gegebenenfalls weiterer Zusatzleistungen. Leistungsumfang, technische Merkmale, Konditionen und Preise ergeben sich aus dem Auftrag des Kunden, der Vertragszusammenfassung bzw. dem Produktinformationsblatt, der Leistungsbeschreibung sowie der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste von KAB-COM; diese Unterlagen sind Bestandteil des Vertrages.
(3) KAB-COM ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen technische Einrichtungen, Netzdienste oder sonstige Leistungen Dritter in Anspruch zu nehmen. Die Verantwortung von KAB-COM gegenüber dem Kunden für die vertragsgemäße Leistung bleibt davon unberührt.
§ 2 Voraussetzungen für die Nutzung der Leistungen
(1) Voraussetzung für die Nutzung der Leistungen ist ein funktionsfähiger Glasfaser- oder Kabelbreitbandanschluss am Installationsort des Kunden innerhalb des Versorgungsgebietes von KAB-COM.
(2) Sofern das hausinterne Netz nicht von KAB-COM betrieben wird, kann eine Zustimmung des Hauseigentümers, der Hausverwaltung oder des Betreibers der Hausverteilanlage erforderlich sein, damit die Signale über das vorhandene oder noch zu errichtende Netz übertragen werden dürfen. KAB-COM unterstützt den Kunden auf Wunsch bei der Einholung dieser Zustimmung.
(3) Für die Nutzung der Dienste ist ein kompatibles Glasfaser- oder Kabelmodem bzw. ein geeigneter Router erforderlich, der den technischen Spezifikationen des KAB-COM-Netzes entspricht. Das Recht des Kunden, ein eigenes Endgerät zu verwenden (freie Routerwahl), bleibt unberührt; KAB-COM teilt dem Kunden die hierfür erforderlichen Zugangsdaten und Schnittstellenbeschreibungen mit.
(4) KAB-COM kann den Vertragsschluss von der vorherigen Zustimmung des Eigentümers abhängig machen. Wird eine erteilte Zustimmung später entzogen, sodass KAB-COM die Leistung nicht mehr erbringen kann, sind beide Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Bereits erbrachte Leistungen und Zahlungen werden nach den gesetzlichen Regelungen abgerechnet.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn KAB-COM den Auftrag des Kunden annimmt, spätestens jedoch mit der Bereitstellung der Leistung. Vor Vertragsschluss stellt KAB-COM dem Kunden die Vertragszusammenfassung bzw. das Produktinformationsblatt nach § 54 TKG zur Verfügung.
(2) Aufträge können schriftlich, in Textform (z. B. E-Mail), persönlich im Büro oder über andere von KAB-COM angebotene Wege erteilt werden. KAB-COM kann die Annahme von einer Prüfung der Identität des Kunden abhängig machen.
(3) Nach Annahme des Auftrages erhält der Kunde eine Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, die die wesentlichen Vertragsinhalte (Leistungsumfang, Preise, Vertragslaufzeit, Zusatzvereinbarungen) zusammenfasst.
(4) Ist der Kunde Verbraucher und wird der Vertrag im Fernabsatz (z. B. per Post, Telefon oder E-Mail) oder außerhalb der Geschäftsräume von KAB-COM geschlossen, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesondert mitgeteilten Widerrufsbelehrung zu. Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass KAB-COM vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, hat er im Falle des Widerrufs Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen zu leisten (§ 357a BGB).
§ 4 Leistungsumfang
(1) KAB-COM stellt dem Kunden einen Zugang zum Internet sowie, soweit vereinbart, zum Fernsehempfang (Kabel-TV) über das von KAB-COM betriebene Breitbandkabelnetz zur Verfügung.
(2) Soweit vertraglich vereinbart, stellt KAB-COM einen Telefonanschluss bereit, über den der Kunde nationale und internationale Gespräche führen kann. Notrufe (110, 112) sind über den Telefonanschluss möglich; bei einem Stromausfall kann die Telefonie einschließlich der Notrufe ausfallen.
(3) Zusatzleistungen, wie zusätzliche Bandbreite, Premium-TV-Pakete oder sonstige optionale Dienste, kann der Kunde gemäß der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung und Preisliste hinzubuchen, soweit sie technisch verfügbar sind.
(4) Die konkrete Ausgestaltung der gebuchten Dienste ergibt sich aus dem gewählten Tarif und den in § 1 Abs. 2 genannten Vertragsunterlagen.
(5) KAB-COM stellt dem Kunden einen TV-Kabelanschluss sowie gegebenenfalls mitgelieferte Hardware (z. B. Receiver, Smartcards) gemäß dem gewählten Tarif bereit. Überlassene Hardware bleibt Eigentum von KAB-COM, sofern sie nicht verkauft wurde, und ist nach Vertragsende zurückzugeben.
(6) Die Zusammenstellung der TV- und Radioprogramme beruht auf Entscheidungen der Programmveranstalter und Signallieferanten. Änderungen der Programmbelegung, die KAB-COM nicht zu vertreten hat, sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind; ein Anspruch auf Einspeisung eines bestimmten Programms besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Notwendige Wartungsarbeiten führt KAB-COM möglichst in verkehrsschwachen Zeiten durch und kündigt planbare Unterbrechungen vorab an. Die gesetzlichen Rechte des Kunden, insbesondere nach §§ 57 und 58 TKG, bleiben unberührt.
§ 5 Verfügbarkeit und Datenübertragungsrate
(1) KAB-COM stellt die Dienste mit hoher Verfügbarkeit bereit und strebt im Jahresdurchschnitt eine Netzverfügbarkeit von mindestens 98 % an.
(2) Die tatsächlich erzielbare Datenübertragungsrate kann von Faktoren beeinflusst werden, die außerhalb des Einflussbereichs von KAB-COM liegen, insbesondere:
- Zustand und Beschaffenheit des hausinternen Netzes,
- Leistungsfähigkeit der vom Kunden eingesetzten Endgeräte und der WLAN-Verbindung,
- Leistungsfähigkeit der Server der genutzten Internetdienste.
(3) Die minimale, die normalerweise zur Verfügung stehende und die maximale Datenübertragungsrate werden im Produktinformationsblatt angegeben, das dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.
(4) Weicht die tatsächliche Datenübertragungsrate erheblich, kontinuierlich oder regelmäßig wiederkehrend von den vertraglich vereinbarten Werten ab, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte nach § 57 Abs. 4 TKG zu (Minderung oder außerordentliche Kündigung). Als Nachweis dienen insbesondere Messungen mit dem Messwerkzeug der Bundesnetzagentur (www.breitbandmessung.de).
§ 6 Pflichten des Kunden
(1) Gesetzes- und vertragskonforme Nutzung
Der Kunde nutzt die Dienstleistungen ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze und der vertraglichen Vereinbarungen.
(2) Zahlungs- und Mitteilungspflichten
Der Kunde zahlt die vereinbarten Entgelte fristgerecht und teilt Änderungen seiner persönlichen Daten (z. B. Name, Anschrift, Bankverbindung) unverzüglich mit.
(3) Schutz des Zugangs
Der Kunde trifft zumutbare Maßnahmen, um seinen Anschluss vor unbefugter Nutzung durch Dritte zu schützen (z. B. sichere WLAN- und Router-Passwörter).
(4) Untersagte Nutzung
Dem Kunden ist es untersagt,
- über den Anschluss rechtswidrige Inhalte zu verbreiten,
- unerwünschte Massenkommunikation (Spam) zu versenden,
- Schadsoftware zu verbreiten,
- fremde Systeme unbefugt anzugreifen oder zu manipulieren,
- den Anschluss ohne Zustimmung von KAB-COM in Textform gewerblich an Dritte weiterzugeben, zu vermieten oder zu verkaufen. Die Mitbenutzung durch Haushaltsangehörige und Gäste bleibt zulässig.
§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Preise
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise gemäß Auftrag und Preisliste. Alle Preise für Verbraucher enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Änderungen der Preise während der Vertragslaufzeit erfolgen ausschließlich nach Maßgabe von § 15.
(2) Fälligkeit
Monatliche Entgelte werden im Voraus für den jeweiligen Kalendermonat berechnet; nutzungsabhängige Entgelte werden nach Ablauf des Abrechnungszeitraums berechnet.
(3) Zahlungsverfahren
Die Zahlung erfolgt in der Regel per SEPA-Lastschrift. Der Kunde erteilt KAB-COM hierzu ein SEPA-Lastschriftmandat. KAB-COM kündigt den Einzug spätestens einen Tag vor Fälligkeit an (z. B. mit der Rechnung). Andere Zahlungswege können vereinbart werden.
(4) Zahlungsfrist
Rechnungen sind sieben Tage nach Zugang zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug gilt § 8.
(5) Einwendungen
Einwendungen gegen eine Rechnung sollte der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Zugang erheben; die gesetzlichen Rechte des Kunden, insbesondere nach § 67 TKG, bleiben unberührt.
§ 8 Zahlungsverzug und Sperre
(1) Voraussetzungen der Sperre
Ist der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 Euro in Verzug, kann KAB-COM die Leistung ganz oder teilweise sperren. Bei der Berechnung bleiben nicht titulierte Beträge, die der Kunde form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, sowie etwaige Anzahlungen außer Betracht. Die Sperre ist dem Kunden mindestens zwei Wochen vorher in Textform anzudrohen, verbunden mit dem Hinweis auf die Möglichkeit, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen (§ 61 TKG).
(2) Umfang der Sperre
Eine Sperre wird, soweit technisch möglich, zunächst auf abgehende Verbindungen beschränkt. Notrufe bleiben auch während einer Sperre möglich.
(3) Fortbestehen der Zahlungspflicht
Während einer berechtigten Sperre bleibt der Kunde zur Zahlung der monatlichen Grundentgelte verpflichtet.
(4) Entgelte
Für die Sperre und die Wiederfreischaltung kann KAB-COM die in der Preisliste ausgewiesenen Pauschalen berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass KAB-COM kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
(5) Aufhebung
KAB-COM hebt die Sperre unverzüglich auf, sobald die Gründe für ihre Durchführung entfallen sind.
§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Mindestvertragslaufzeit Internet und Telefon
Die Mindestvertragslaufzeit für Internet- und Telefonanschlüsse ergibt sich aus dem gewählten Tarif und beträgt höchstens 24 Monate. Der Kunde kann jeden Tarif auch mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten abschließen.
(2) Mindestvertragslaufzeit Kabel-TV
Die Mindestvertragslaufzeit für Kabel-TV-Anschlüsse beträgt 3 Monate.
(3) Kündigung zum Ende der Mindestvertragslaufzeit
Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden.
(4) Fortsetzung auf unbestimmte Zeit
Wird der Vertrag nicht zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt, läuft er auf unbestimmte Zeit weiter. Er kann dann vom Kunden jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.
(5) Form der Kündigung
Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. Brief oder E-Mail an info@kab-com.de).
(6) Außerordentliche Kündigung
Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie die gesetzlichen Sonderkündigungsrechte des Kunden (insbesondere nach §§ 57 und 60 TKG) bleiben unberührt.
§ 10 Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme
(1) KAB-COM unterstützt den Kunden beim Wechsel von einem anderen Anbieter sowie bei der Mitnahme bestehender Rufnummern nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 59 TKG).
(2) Beim Anbieterwechsel wird die Leistung gegenüber dem Kunden nicht länger als einen Arbeitstag unterbrochen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und der Kunde die erforderlichen Angaben vollständig gemacht hat.
(3) Die Rufnummernmitnahme setzt die Mitwirkung des bisherigen Anbieters voraus. Verzögerungen, die der bisherige Anbieter zu vertreten hat, hat KAB-COM nicht zu vertreten; die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
§ 11 Störungen und Entstörung
(1) Der Kunde meldet Störungen möglichst unverzüglich telefonisch, in Textform oder über das Störungsformular auf www.kab-com.de und macht dabei die ihm zumutbaren Angaben zu Art, Umfang und Zeitpunkt der Störung.
(2) KAB-COM beseitigt gemeldete Störungen in ihrem Verantwortungsbereich unverzüglich und unentgeltlich (§ 58 Abs. 1 TKG) und informiert den Kunden spätestens am Folgetag nach Eingang der Störungsmeldung über die geplanten Maßnahmen und den voraussichtlichen Zeitpunkt der Beseitigung.
(3) Wird eine Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann ein Kunde, der Verbraucher ist, ab dem Folgetag eine Entschädigung nach § 58 Abs. 3 TKG verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Störung zu vertreten oder sie beruht auf gesetzlich angeordneten Maßnahmen, behördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt.
(4) Hat der Kunde eine Störung zu vertreten oder liegt keine Störung im Verantwortungsbereich von KAB-COM vor (z. B. Fehler an kundeneigenen Geräten oder am Hausnetz), kann KAB-COM den Aufwand für einen vergeblichen Technikereinsatz nach der Preisliste berechnen, sofern der Kunde dies bei zumutbarer Prüfung hätte erkennen können.
§ 12 Umzug des Kunden
(1) Zieht der Kunde um, erbringt KAB-COM die vertraglich geschuldete Leistung ohne Änderung der Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte am neuen Wohnsitz, soweit sie dort angeboten wird (§ 60 TKG). Der Kunde teilt KAB-COM den Umzug und die neue Anschrift möglichst frühzeitig mit.
(2) Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen – auch während der Mindestvertragslaufzeit.
(3) Für den Aufwand des Umzugs kann KAB-COM ein Entgelt gemäß Preisliste verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das Entgelt für die Schaltung eines Neuanschlusses.
(4) Von KAB-COM überlassene Endgeräte sind nach Vertragsende ordnungsgemäß zurückzugeben, sofern sie nicht käuflich übernommen werden.
§ 13 Haftung
(1) KAB-COM haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Für Vermögensschäden, die bei der Erbringung von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit entstehen, gilt die Haftungsbegrenzung nach § 70 TKG, soweit der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde.
(4) Für Störungen, die auf höherer Gewalt beruhen (z. B. Unwetter, Naturereignisse, behördliche Maßnahmen), haftet KAB-COM nicht, soweit sie diese nicht zu vertreten hat. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden, insbesondere nach § 58 TKG, bleiben unberührt.
§ 14 Datenschutz
(1) KAB-COM verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG).
(2) Die Daten werden verarbeitet, soweit dies zur Erbringung der vertraglichen Leistungen, zur Verwaltung des Vertragsverhältnisses und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Einzelheiten enthalten die Datenschutzhinweise unter www.kab-com.de/datenschutz.html.
§ 15 Änderungen der AGB, Leistungen und Preise
(1) KAB-COM kann diese AGB, die Leistungsbeschreibung und die Preise ändern, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, insbesondere wegen geänderter gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben, technischer Weiterentwicklungen oder gestiegener Kosten, die KAB-COM nicht beeinflussen kann (z. B. Entgelte von Vorleistungsanbietern, Steuern und Abgaben).
(2) KAB-COM teilt dem Kunden Änderungen mindestens einen Monat, höchstens zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten klar und verständlich auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per Brief oder E-Mail) mit.
(3) Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Mitteilung ohne zusätzliche Kosten kündigen, frühestens zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung (§ 57 Abs. 1 TKG). Auf dieses Recht weist KAB-COM in der Mitteilung hin.
(4) Ein Kündigungsrecht besteht nicht, wenn die Änderungen ausschließlich zum Vorteil des Kunden sind, rein administrativer Art sind und keine negativen Auswirkungen auf den Kunden haben oder unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben sind.
§ 16 Streitbeilegung und Schlussbestimmungen
(1) Verbraucherschlichtung
Der Kunde kann bei Streitigkeiten über die in § 68 TKG genannten Verpflichtungen ein Schlichtungsverfahren bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur beantragen (www.bundesnetzagentur.de/schlichtungsstelle). KAB-COM nimmt an diesem Verfahren teil.
(2) Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihm dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(3) Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von KAB-COM. KAB-COM ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(4) Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.